Pensionskasse verpfänden für Eigenheim – so geht’s

Beim Kauf von Wohneigentum musst du in der Regel 20% Eigenkapital zur Verfügung haben. Die restlichen 80% kannst du mit einer Hypothek finanzieren. Die Eigenmittel müssen aber nicht ausschliesslich aus Vermögen oder Erspartem bestehen. Einen Teil davon kannst du auch mit deiner Pensionskasse finanzieren.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Du kannst einen Vorbezug machen und somit Gelder aus der Pensionskasse entnehmen und der Bank überweisen. Oder du kannst dein Kapital verpfänden.
Wie die Verpfändung der Pensionskasse für ein Eigenheim funktioniert, was die Vor- und Nachteile sind und worauf du achten solltest, das erfährst du in diesem Artikel.
Pensionskasse verpfänden für Eigenheim – das Wichtigste in Kürze
Statt Kapital aus der Pensionskasse zu beziehen, kannst du dieses auch verpfänden. Zusätzlich zu den 10% «harten» Eigenmitteln kannst du so beispielsweise die übrigen 10% finanzieren, um die mindestens erforderlichen 20% Eigenkapital zu erreichen.
Bei einer Verpfändung bezahlst du allerdings kein Geld direkt an die Bank, sondern dieses wird als Sicherheit gesperrt. Falls du deine Zinsen nicht mehr bezahlen kannst, darf die Bank auf dieses Geld zugreifen. Für den verpfändeten Teil muss dementsprechend eine zusätzliche Hypothek aufgenommen werden. In diesem Beispiel hättest du also eine Hypothek von 90%.
So bleiben sowohl dein Vorsorgeguthaben als auch deine Leistungen bei Invalidität oder Tod erhalten. Dafür erhöhen sich deine Zinsen, da du eine 10% höhere Hypothek hast. Diese Kosten müssen bei der Tragbarkeitsrechnung miteinbezogen werden.
Pensionskasse für ein Eigenheim verwenden
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung kannst du Kapital aus der Pensionskasse für den Kauf eines Eigenheims verwenden. Dabei hast du 2 Möglichkeiten: Vorbezug oder Verpfändung.
Vorbezug
Ein Vorbezug bedeutet, dass du Gelder aus der Pensionskasse beziehen kannst, die sonst eigentlich bis zur Pensionierung gesperrt wären. Dies ist im Rahmen der Wohneigentumsförderung möglich, da viele Schweizerinnen und Schweizer sonst nicht genügend Eigenkapital hätten, um sich Wohneigentum kaufen zu können.
Dieses Geld wird dann zusammen mit deinem übrigen Kapital der Bank überwiesen und ist sozusagen schon im Voraus abbezahlt oder amortisiert.
Wichtig zu wissen ist, dass du einen Vorbezug als Einkommen versteuern musst. Der anwendbare Steuersatz ist allerdings reduziert. Zudem kannst du die Steuer wieder zurückverlangen, sobald du den Vorbezug in deine Pensionskasse zurückgezahlt hast. Wie hoch die Steuer ist, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Verpfändung
Statt eines Vorbezugs kannst du dich auch für eine Verpfändung deiner beruflichen Vorsorge entscheiden. Genau genommen gibt es 2 Möglichkeiten der Verpfändung: Entweder du verpfändest dein Vorsorgeguthaben oder deinen Anspruch auf Leistungen.
In jedem Fall nimmst du keine Gelder aus der Pensionskasse, sondern das Kapital wird lediglich zugunsten der Bank gesperrt. Diese darf darauf zugreifen, sofern du deinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen würdest. Ansonsten bleiben aber dein Kapital und deine Leistungen erhalten.
Wenn du deinen Anspruch auf Leistungen verpfändest, erhältst du im Falle der Zahlungsunfähigkeit so lange keine Rente, bis die Schuld getilgt ist.
Dafür musst du allerdings eine höhere Hypothek aufnehmen. Da die Bank das Geld nicht direkt von dir erhält, gilt die Verpfändung nur als Sicherheit für eine höhere Belehnung. Das ist allerdings nur bei einigen Banken möglich. Andere ermöglichen zwar keine höhere Hypothek, dafür erhältst du bessere Zinsen, wenn du zusätzlich zu deinen Eigenmitteln deine Pensionskasse verpfändest.
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Wie viel darf ich maximal aus der Pensionskasse verwenden?
Unabhängig davon, ob du dich für einen Vorbezug oder eine Verpfändung entscheidest, müssen immer mindestens 10% aus sogenannten harten Eigenmitteln bestehen.
Ansonsten kannst du aber bis zum Alter 50 deine gesamte Pensionskasse verwenden. Wenn du über 50 bist, darfst du entweder das bis 50 angesparte Kapital oder die Hälfte des gesamten Vorsorgekapitals nutzen. Der höhere Wert ist jeweils massgebend.
Bei einem Vorbezug musst du zudem mindestens 20’000 Franken entnehmen. Bei der Verpfändung gibt es dagegen keine Mindestgrenze.
Vorbezug oder Verpfändung – Vor- und Nachteile
Je nach Situation können Argumente eher für einen Vorbezug oder eher für eine Verpfändung sprechen. Hier ein Überblick über die jeweiligen Vor- und Nachteile:
Vorbezug
Vorteile:
- Geringere Hypothekenzinsen, weil geringere Belehnung
- Muss nicht zusätzlich amortisiert werden
- Höhere Hypothek möglich
Nachteile:
- Muss versteuert werden
- Kürzung der Leistungen möglich
- Lücke muss bis zur Pensionierung wieder gefüllt werden
Verpfändung
Vorteile:
- Kapital bleibt erhalten
- Leistungen bleiben erhalten
- Muss nicht versteuert werden
Nachteile:
- Höhere Zinsen, weil höhere Belehnung
- Bei knapper Tragbarkeit nicht möglich
- Höhere Amortisationskosten
Rechenbeispiel Vorbezug vs. Verpfändung
Für unser vereinfachtes Rechenbeispiel gehen wir davon aus, dass die Bank mithilfe der Verpfändung eine höhere Hypothek gewährleistet. So sehen die Kosten bei einem Vorbezug und bei einer Verpfändung aus.
- Wert Immobilie: CHF 1’000’000
- Eigenmittel: CHF 100’000
- Pensionskassenguthaben: CHF 100’000
- Zins: 1,5%
Angaben | Vorbezug | Verpfändung |
Verkehrswert Immobilie | CHF 1’000’000 | CHF 1’000’000 |
Eigenmittel | CHF 200’000 | CHF 100’000 |
Hypothek | CHF 800’000 | CHF 900’000 |
Jährliche Zinsen | CHF 12’0001 | CHF 13’5002 |
Jährliche Amortisation | CHF 10’0003 | CHF 16’6663 |
Total jährliche Kosten | CHF 22’000 | CHF 30’166 |
1 Amortisation nicht berücksichtigt
2 1,5% müssen auf die Hypothek von CHF 900’000 bezahlt werden
3 Die Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren auf 65% reduziert werden
Grundsätzlich müssen bei der Rechnung noch weitere Kosten in Betracht gezogen werden, beispielsweise die Rückzahlung des Vorbezuges und steuerliche Veränderungen. Tendenziell ist eine Verpfändung aber teurer und eignet sich daher besonders gut, wenn du über ein hohes Einkommen, aber wenig Eigenmittel verfügst.
Fazit
Für die Finanzierung von Wohneigentum kann die Pensionskasse eine gute Möglichkeit sein, um genügend Eigenkapital zur Verfügung zu haben. Zusätzlich zum Vorbezug kannst du deine Pensionskasse aber auch verpfänden. Damit kannst du in der Regel eine Hypothek von bis zu 90% aufnehmen.
Dies wird allerdings nicht von allen Banken gemacht. Zudem musst du die höheren Kosten miteinberechnen, denn auf die zusätzlichen 10% Hypothek musst du ebenfalls Hypothekarzinsen bezahlen. Ausserdem muss diese zusätzliche Hypothek ebenfalls innerhalb von 15 Jahren amortisiert werden.
Der grosse Vorteil der Verpfändung gegenüber dem Vorbezug ist allerdings, dass deine Vorsorge und deine Leistungen nach wie vor sichergestellt sind. Nur wenn du die Zinsen und/oder Amortisationszahlen nicht mehr leisten würdest, dürfte die Bank auf dein Kapital zugreifen.
FAQ
Wie viel kann ich aus der Pensionskasse für ein Eigenheim nehmen?
Bis zum Alter 50 kannst du grundsätzlich dein gesamtes Pensionskassenguthaben für den Kauf von Wohneigentum einsetzen. Darüber hinaus kannst du die Hälfte deines angesparten Kapitals oder das bis 50 angesparte Guthaben nutzen, wobei der jeweils höhere Wert gilt. Diese Grenzen gelten sowohl für einen Vorbezug als auch für eine Verpfändung.
Kann meine Pensionskasse gepfändet werden?
Wenn du deine Pensionskasse für den Erwerb von Wohneigentum verpfändest, dann kann diese von der Bank gepfändet werden, wenn du deinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommst.
Wie viel Eigenmittel gibt es aus der Pensionskasse?
Wenn du Wohneigentum kaufen möchtest, müssen mindestens 10% des Verkehrswertes aus anderen Quellen stammen. Darüber hinaus kannst du aber bis 50 deine gesamte Pensionskasse für den restlichen Teil der Eigenmittel für die Finanzierung verwenden.