Haus aufstocken, Genehmigung Nachbarn erforderlich?
Eine Aufstockung eines Hauses kann eine gute Alternative zu einem kompletten Abriss und Neubau sein. Denn statt ein neues Gebäude von Grund auf erstellen zu müssen, kannst du auch mit einer Aufstockung eine Wohnraumerweiterung zu oftmals geringeren Kosten erreichen.
Neben Fragen zur Statik und der Baubewilligung taucht eine weitere aber ebenso oft auf: Brauche ich die Genehmigung meiner Nachbarn, um mein Haus aufzustocken? Das klären wir in diesem Artikel.
Kann man ein Haus einfach aufstocken?
Eine Hausaufstockung ist eine attraktive Option, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne die Grundfläche deines Grundstücks zu vergrössern. Allerdings ist es nicht möglich, ein Haus einfach so aufzustocken, ohne bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und Genehmigungen einzuholen.
Bevor du mit einer Aufstockung beginnst, musst du verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie zum Beispiel die Statik des bestehenden Gebäudes, baurechtliche Bestimmungen und mögliche Einwände von Nachbarn. Es ist ratsam, frühzeitig einen Architekten oder Bauingenieur zu konsultieren, um die Machbarkeit deines Projekts zu prüfen.
Voraussetzungen, um ein Haus aufstocken zu können
Die wichtigste Voraussetzung für eine Hausaufstockung ist die ausreichende Tragfähigkeit des bestehenden Gebäudes. Ein Statiker muss prüfen, ob die Fundamente und Wände die zusätzliche Last tragen können. Zudem musst du sicherstellen, dass die Aufstockung den geltenden Bauvorschriften entspricht, insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen Gebäudehöhe und des Abstands zu den Nachbargrundstücken.
Auch der Brandschutz spielt eine wichtige Rolle bei der Planung einer Aufstockung. Möglicherweise musst du zusätzliche Fluchtwege oder Brandschutzmassnahmen einplanen. Frage am besten direkt bei den lokalen Baubehörden nach, um alle relevanten Vorschriften zu klären.
Zudem brauchst du eine Baubewilligung. Das Verfahren ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Am besten fragst du auch dafür direkt beim Bauamt deiner Gemeinde nach. Hier beispielsweise die Informationen für den Kanton Zürich.
Neues Dach erforderlich?
Bei einer Hausaufstockung ist in den meisten Fällen ein neues Dach erforderlich. Das bestehende Dach muss entfernt werden, um Platz für das neue Stockwerk zu schaffen. Anschliessend wird ein neues Dach auf dem aufgestockten Gebäude errichtet. Gerade bei kleineren Gebäuden, bei denen das Dach noch in gutem Zustand ist, kann dieses jedoch auch angehoben und nach Fertigstellung wieder das neue Geschoss platziert werden.
Die Art des neuen Daches hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den lokalen Bauvorschriften, dem Stil des Hauses und deinen persönlichen Vorlieben.
Meistens ist das eine gute Gelegenheit, das Dach energetisch zu optimieren und beispielsweise eine Solaranlage zu integrieren. Ein erfahrener Architekt kann dir bei der Planung des neuen Daches helfen und sicherstellen, dass es sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend ist.
Was kostet eine Aufstockung eines Hauses in der Schweiz?
Die Kosten für eine Hausaufstockung in der Schweiz können stark variieren. Zu den wichtigsten Kostenfaktoren zählen die Grösse der Aufstockung, die Qualität der verwendeten Materialien, die notwendigen statischen Verstärkungen und die gewählte Dachkonstruktion.
Als grobe Faustregel kannst du in der Schweiz mit Kosten von mindestens CHF 1’000 pro Kubikmeter rechnen. Das entspricht etwa zwischen 2’500 und 4’000 Franken pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einem 50 Quadratmeter grossen Ausbau würden die Kosten also zwischen 125’000 und 200’000 Franken liegen. In den meisten Fällen kannst du dafür deine Hypothek erhöhen oder neu finanzieren lassen, wenn deine Immobilie an Wert zugenommen hat.
Frag am besten zuerst bei deiner Bank nach, bevor du die Aufstockung in Angriff nimmst. Für einen erste Einschätzung kannst du unseren Aufstockungsrechner verwenden:
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Kostenberechnung
Brauche ich eine Bewilligung der Nachbarn, um mein Haus aufzustocken?
Grundsätzlich benötigst du keine direkte Bewilligung deiner Nachbarn, um dein Haus aufzustocken. Allerdings haben deine Nachbarn das Recht, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens Einsprache gegen dein Projekt zu erheben, wenn sie sich dadurch beeinträchtigt fühlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufstockung die geltenden Bauvorschriften einhalten muss, insbesondere hinsichtlich Gebäudehöhe, Grenzabständen und Schattenwurf. Wenn dein Projekt diese Vorgaben erfüllt, haben deine Nachbarn in der Regel keine rechtliche Grundlage für eine erfolgreiche Einsprache.
Bewilligungsverfahren
Das Bewilligungsverfahren für eine Hausaufstockung variiert je nach Kanton und Gemeinde. In den meisten Fällen musst du einen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Dieser Antrag muss detaillierte Pläne, Berechnungen und Beschreibungen deines Projekts enthalten.
Nach Einreichung des Antrags wird das Projekt öffentlich ausgeschrieben. Während dieser Zeit haben deine Nachbarn und andere betroffene Parteien die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Wenn dein Projekt alle Vorgaben erfüllt, sollten diese Einsprachen aber abgewehrt werden können.
Nachbarn frühzeitig informieren empfohlen
Obwohl du keine direkte Bewilligung deiner Nachbarn benötigst, solltest du sie frühzeitig über deine Pläne zu informieren. Eine offene Kommunikation kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu vermeiden und die Akzeptanz für dein Projekt zu erhöhen.
Lade deine Nachbarn zu einem Gespräch ein und präsentiere ihnen deine Pläne. Höre dir ihre Bedenken an und versuche, gemeinsam Lösungen zu finden. Möglicherweise kannst du kleine Anpassungen vornehmen, die den Einfluss auf deine Nachbarn minimieren, ohne dein Projekt wesentlich zu beeinträchtigen.
Einsprachen verzögern das Bewilligungsverfahren. Selbst wenn sie ungerechtfertigt sind, ist das ein mühsamer Prozess, den du je nachdem vermeiden kannst, indem du deine Nachbarschaft frühzeitig ins Gespräch miteinbeziehst.
Fazit
Mit einer Hausaufstockung kannst du deinen Dachboden ausbauen, zusätzlichen Wohnraum schaffen und dabei auch gleich noch dein Dach sanieren. Insgesamt kannst du damit also nicht nur deine Immobilie nach deinen Vorstellungen weiterentwickeln, sondern auch eine kostengünstige Alternative zu einem Neubau nutzen. Zudem kannst du damit meistens auch eine erhebliche Wertsteigerung erzielen.
Während du keine direkte Bewilligung deiner Nachbarn benötigst, ist es wichtig, das Baubewilligungsverfahren korrekt zu durchlaufen und die geltenden Bauvorschriften einzuhalten.
Eine frühzeitige und offene Kommunikation mit deinen Nachbarn kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu vermeiden und das Projekt reibungsloser umzusetzen.
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Häufige Fragen zum Thema «Haus aufstocken, Genehmigung Nachbarn»
Kann ein Nachbar Einwände gegen einen eingeschossigen Anbau erheben?
Ja, ein Nachbar kann grundsätzlich Einwände gegen einen eingeschossigen Anbau erheben, wenn er sich dadurch beeinträchtigt fühlt. Allerdings müssen diese Einwände auf rechtlichen Grundlagen basieren, wie zum Beispiel Verstösse gegen Bauvorschriften oder unzulässige Beeinträchtigungen.
Wenn dein Anbau alle geltenden Bauvorschriften einhält, insbesondere hinsichtlich Grenzabständen, Gebäudehöhe und Schattenwurf, haben Einwände der Nachbarn in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg. Es ist dennoch ratsam, das Gespräch mit deinen Nachbarn zu suchen und ihre Bedenken ernst zu nehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wen soll man mit einer Aufstockung beauftragen?
Für eine Hausaufstockung solltest du auf jeden Fall Fachleute beauftragen. Eine Architektin oder ein Bauingenieur sollte dein erster Ansprechpartner sein. Sie können die Machbarkeit des Projekts beurteilen, die notwendigen Pläne erstellen und dich durch das Bewilligungsverfahren begleiten.
Zusätzlich benötigst du einen Statiker, der die Tragfähigkeit deines bestehenden Gebäudes prüft und notwendige Verstärkungen plant. Je nach Umfang des Projekts kann es sinnvoll sein, einen Generalunternehmer zu beauftragen, der die gesamte Koordination und Ausführung übernimmt. Vergiss nicht, auch Experten für Bereiche wie Elektrik, Sanitär und Heizung zu konsultieren, um eine professionelle und vorschriftsmässige Umsetzung sicherzustellen.